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Energiepass: Mietnebenkosten schnell erkennen

Das Bundeskabinett hat Mitte 2007 die Energieeinsparverordnung EnEV mit den Änderungen des Bundesrates verabschiedet. Damit wird der Energiepass für Gebäude Pflicht. Die Einführung erfolgt in drei Stufen: Seit dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gebaut wurden, den potentiellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Für alle Wohngebäude mit Baujahr nach 1965 wird der Energiepass ab 1. Januar 2009 Pflicht, für Nicht-Wohngebäude ab 1. Juli 2009.


Energieausweis für Gebäude
Bild: ogs/IWO e.V.
Die offizielle Bezeichnung ist übrigens "Energieausweis" und diesen gibt es in zwei Arten: Den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Beim Verbrauchsausweis wird nur der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre aufgelistet. Der Bedarfsausweis dagegen zeigt unabhängig von den individuellen Heizgewohnheiten ein objektives Bild der energetischen Beschaffenheit von Gebäude und Heiztechnik auf.

Bis Ende September 2008 konnte für alle Gebäude zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Seit Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden und diesem Anforderungsniveau nicht entsprechen, vorgeschrieben. Für alle anderen Gebäude kann generell zwischen den beiden Ausweis-Typen gewählt werden. Ausgestellt wird der Energiepass mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils 10 Jahren unter anderem von Architekten, Planungsingenieuren, Energieberatern, Technikern und von qualifizierten Fachleuten des Heizungs- und Schornsteinfegerhandwerks.


Infografik Energieausweis
Grafik: obs/Deutsche Energie-Agentur GmbH
Eine sehr wirkungsvolle und unter Kosten-Nutzen-Aspekten vergleichsweise günstige Sanierungsmaßnahme zur Effizienzsteigerung ist die Erneuerung einer veralteten Heizungsanlage. Wird ein betagter Standardkessel beispielsweise durch ein sparsames Öl-Brennwertgerät ersetzt sinkt, der Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent. Während nämlich veraltete Kessel oftmals nur zweidrittel der eingesetzten Energie in Nutzwärme umsetzen, schöpfen Öl-Brennwertgeräte nahezu den gesamten Energiegehalt des Brennstoffs aus.

Schlecht gedämmte Dachausbauten, zugige Fenster oder nur unzureichende Isolierungen der Außenhaut sind also schon im Voraus kalkulierbar.

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