Energiepass: Mietnebenkosten schnell erkennenDas Bundeskabinett hat Mitte 2007 die Energieeinsparverordnung EnEV mit den Änderungen des Bundesrates verabschiedet. Damit wird der Energiepass für Gebäude Pflicht. Die Einführung erfolgt in drei Stufen: Seit dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gebaut wurden, den potentiellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Für alle Wohngebäude mit Baujahr nach 1965 wird der Energiepass ab 1. Januar 2009 Pflicht, für Nicht-Wohngebäude ab 1. Juli 2009.![]() Bild: ogs/IWO e.V. Bis Ende September 2008 konnte für alle Gebäude zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Seit Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden und diesem Anforderungsniveau nicht entsprechen, vorgeschrieben. Für alle anderen Gebäude kann generell zwischen den beiden Ausweis-Typen gewählt werden. Ausgestellt wird der Energiepass mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils 10 Jahren unter anderem von Architekten, Planungsingenieuren, Energieberatern, Technikern und von qualifizierten Fachleuten des Heizungs- und Schornsteinfegerhandwerks. ![]() Grafik: obs/Deutsche Energie-Agentur GmbH Schlecht gedämmte Dachausbauten, zugige Fenster oder nur unzureichende Isolierungen der Außenhaut sind also schon im Voraus kalkulierbar. |
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